Warum Sie den Fuhrpark um E-Bikes erweitern sollten

Wer mit dem Elektro-Fahrrad zur Arbeit fährt, tut „nebenbei“ etwas für Gesundheit und Klima. Wir zeigen, wie Sie Ihrer Belegschaft ein Dienstrad ermöglichen und wer aller profitiert.

Das Job-Rad-Modell

Den eigenen Fuhrpark mit PKW oder Nutzfahrzeugen zu managen, ist gewohnte Praxis; auch Elektroautos haben dabei einen wachsenden Anteil. Manch Betrieb stellt sich jedoch einige Fragen, wenn es um alternative Mobilitätsformen geht: Wie sieht das mit einem Elektrorad aus, gibt es da auch Leasingfirmen, was muss ich mit den Beschäftigten vereinbaren, was gilt steuerlich?

Antworten und einen Leitfaden zum Vorgehen liefert das Job-Rad-Modell des Klimaministeriums. Als Arbeitgeber stellen Sie Ihren Beschäftigten ein Dienstrad zur Verfügung, das diese auch privat nutzen können. Es müssen natürlich nicht alle Fahrten damit durchgeführt werden, aber möglichst regelmäßig sollte in die Arbeit oder zu beruflichen Terminen geradelt werden. Dabei kann ein Dienstrad sowohl ein klassisches Fahrrad, als auch ein E-Bike sein.

Einfacher Weg zum E-Dienstrad

  • Ihr Unternehmen schließt mit einem Fahrradleasinggeber einen Vertrag ab.
  • Ihre Angestellten suchen sich in einem Radgeschäft das passende E-Bike aus.
  • Mit diesen Beschäftigten schließen Sie einen Überlassungsvertrag ab. Entweder wird eine Nutzungsgebühr abgezogen – Mustervertrag mit Nutzungsentgelt. Oder Sie stellen die Job-Räder zusätzlich zum Gehalt kostenlos zur Verfügung (in diesem Fall ist ein Nachweis für eine mindestens 10%ige betriebliche Nutzung durch Dienstfahrten zu führen) – Mustervertrag ohne Nutzungsentgelt.
  • Genauso wie bei Leasing-Autos sind Vereinbarungen über eine Mobilitätsgarantie möglich, wo also im Fall einer Panne gleich Hilfe geleistet wird.

Das Klimaschutzministerium bietet eine Beratungsstelle sowie eine Liste von Job-Rad Partnern, diese finden Sie auf Seite 2 des PDF sowie am Ende der Job-Rad Seite.

Kosten und Ressourcen sparen

E-Dienstfahrräder und E-Lastenräder verändern Mobilität und das rechnet sich in vielerlei Hinsicht:

  • Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber mit der Möglichkeit zu Vorsteuerabzug und Sachbezugsbefreiung.
  • Für Beschäftigte ist aus Sicht der Lohnsteuer die Privatnutzung vom Sachbezug befreit, denn seit 1.1.2020 ist die Privatnutzung von Dienst-Fahrrädern und Dienst-Elektro-Fahrrädern wie beim Elektro-Auto lohnsteuerfrei. Das Pendlerpauschale steht bei einem Job-Rad weiter zu.
  • Weniger Kosten für Parkflächen oder Garagen, das ist speziell in Ballungsgebieten relevant; allgemeine Entlastung der Parkplatzsituation an den Unternehmensstandorten.
  • Anschaffungskosten für E-Transporträder können 2023 wahrscheinlich wieder durch Förderungen reduziert werden (siehe nächster Absatz).
  • Die Umwelt profitiert, denn weniger PKW-Fahrten produzieren auch weniger CO2

Förderungen in Ausarbeitung

In puncto Förderungen heißt es 2023 vorläufig: Bitte warten. Denn die Regierung hält sich im heurigen Jahr leider noch bedeckt. Die Förderaktion für Elektro-Fahrräder oder -Transporträder ist 2022 ausgelaufen und man verlautbart auf der Webseite über E-Mobilitätsförderungen 2023 (abgerufen Mitte Februar): „Die Weiterführung der (E-)Transportradförderung ist auch für 2023 geplant. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, daher sind die Details noch offen.“ Es lohnt auf jeden Fall, vor Anschaffung von E-Transporträdern sich diesbezüglich über den aktuellen Förderungsstand zu informieren.

Attraktiv, nachhaltig, gesund

Ein Fuhrpark mit E-Fahrrädern verändert Mobilität und bringt Vorteile in vielen Bereichen, auch aus unternehmerischer Sicht:

  • Radfahren im Alltag erlebt einen Boom, die Klimakrise und jetzt die Energiekrise tragen das ihre dazu bei. Firmen, die Beschäftigen ein E-Dienstrad ermöglichen, das sie noch dazu auch privat nützen können, positionieren sich als attraktiver Arbeitgeber.
  • Wer mit dem E-Lastenrad zu Kundinnen und Kunden fährt, positioniert sich als umweltbewusstes Unternehmen, auch das zahlt aufs Marken-Image ein.
  • Mehr Bewegung im Alltag und speziell Radfahren ist gesund, dazu schreibt etwa die Apotheken-Umschau: Radfahrende profitieren von jedem noch so kleinen Ausflug. Die Ausdauersportart fordert Herz und Kreislauf kontinuierlich und regt den Stoffwechsel an. Radfahren punktet – gegenüber anderen Ausdauersportarten – mit einem weiteren Pluspunkt: Es entlastet die Gelenke, da das Fahrrad das Körpergewicht trägt.
  • Eine fitte und motivierte Belegschaft trägt mehr zum Unternehmenserfolg bei. Radfahren erweitert die betriebliche Gesundheitsförderung, solche Maßnahmen für mehr Fitness reduzieren Krankenstände und erhalten die Leistungsfähigkeit.

 

Beitrag teilen Facebook Twitter LinkedIn XING

Weitere Artikel

21. Juni 2022 Alles über Berechtigungs-Management

Unternehmen müssen sicherstellen, dass Arbeitskräfte nur genau jene Daten sehen, die sie für ihre Aufgaben benötigen. Lesen Sie, warum ein System für Berechtigungsmanagement immer wichtiger wird und welchen Nutzen es bringt, wie Sie ein Berechtigungskonzept erstellen und mögliche Stolpersteine sowie Tipps zur Lösungswahl.

16. März 2020 Das Modell „Kurzarbeit Corona“

Grundsätzliches zum Modell und Besonderheiten des neuen Setups „Kurzarbeit Corona“ (COVID-19-Krisenbewältigung).

17. Mai 2021 Welche HR-Aufgaben sich für Digitalisierung eignen

Statt Administration von Daten können Sie die Personalentwicklung in den Mittelpunkt stellen. Wir zeigen Ihnen drei Bereiche, wo Sie mit digitalen Tools Zeit dafür gewinnen.