Kaum genutzt, wenig bekannt
Die Möglichkeit zum freiwilligen Pensionssplitting gibt es seit 2005, jedoch wird diese politische Maßnahme kaum genutzt. So haben nur 1.155 Personen im Jahr 2022 das Pensionssplitting beantragt, geht aus der Beantwortung einer aktuellen Parlamentarischen Anfrage hervor. Im Jahr 2021 waren es 1.043 Personen.
Die beiden Instrumente zum Thema Pension, nämlich die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für die eigene Pension und das freiwillige Pensionssplitting nutzen jeweils nur 4% der befragten Väter; das ergab eine Studie zum Thema Väterbeteiligung, durchgeführt von der Marktforschung Integral. Auf die Frage der Bekanntheit ergab dieselbe Studie weiters: Nur etwa ein Drittel (35%) der befragten Väter kennt die Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplittings.
So wird das Pensionssplitting angewendet
Die grundlegende Idee beim Pensionssplitting ist, dass der durch die Kinderbetreuung entstehende finanzielle Verlust jenes Elternteils, der vorwiegend zu Hause ist, reduziert wird. Daher wurde die Möglichkeit geschaffen, während der Karenzzeiten Pensionsbeiträge zwischen den Eltern zu teilen. Dabei gilt:
- Der Elternteil der mehr arbeitet, kann bis zu 50% der Gutschriften auf seinem Pensionskonto an den anderen weniger arbeitenden Elternteil übertragen.
- Die Höhe der Übertragung ist als Betrag oder Prozentsatz anzugeben und kann jedes Jahr geändert werden. Es darf jedoch nicht die Jahres-Höchstbeitragsgrundlage des übernehmenden Elternteils überschritten werden.
- Übertragen werden können nur Gutschriften aus Erwerbstätigkeit; nicht jedoch aus Arbeitslosen- oder Krankengeld.
- Dies gilt für die ersten sieben Jahre nach Geburt des Kindes. Bei mehreren Kindern sind es maximal 14 Jahre. Als Kinder gelten leibliche, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
- Beantragt wird das Pensionssplitting zunächst mit formlosem Schreiben beim zuständigen Pensionsversicherungsträger (wo der überwiegend arbeitende Elternteil versichert ist) und zwar spätestens bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des jüngsten Kindes.
- Erst wenn alle notwendigen Daten wie Versicherungszeiten und Gutschriften für die betroffenen Kalenderjahre feststehen, können beide Elternteile eine Vereinbarung darüber abschließen; diese ist verbindlich und kann nicht mehr widerrufen werden.
Weiterführende Informationen beim Sozialministerium und der PVA.
Freiwillig oder automatisch?
Das Pensionssplitting ist derzeit freiwillig und wie die zu Beginn genannten Zahlen zeigen, wird es kaum genutzt und ist auch nicht so richtig bekannt, zumindest bei zwei Drittel der Väter. Außerdem muss die Teilung eingefordert werden – zumeist von den Frauen – und das ist nicht in jeder Beziehung einfach zu erreichen, speziell wenn die Frau sowieso schon weniger verdient als der Mann. Daher wurde und wird eine automatische Variante des Pensionssplittings immer wieder gefordert und öffentlich diskutiert, sie steht als Vorhaben auch im aktuellen Regierungsprogramm, es gibt aber noch keinen Gesetzesentwurf.
Wer über andere Varianten des Pensionssplittings nachdenkt, kommt bald zum Thema Altersarmut. Denn bei einer möglichen Reform des derzeit bestehenden Systems spielen viele Aspekte hinein, wie die folgenden Perspektiven zeigen.
Argumente für automatisches Pensionssplitting …
- Bei einem solchen gesetzlichen Beschluss wäre es künftig umgekehrt: Beide Eltern müssten einen Antrag stellen, dass kein Pensionssplitting erfolgen soll. Das würde Frauen die heute oft schwierige Diskussion um mehr Geld ersparen.
- Die Pension wird zwischen beiden Eltern fairer verteilt. Denn es sind zumeist Frauen, die bei den Kindern zu Hause bleiben und sie verlieren durch den Ausfall ihres Einkommens aufgrund der Kinderbetreuung viel Geld.
- Geringeres Einkommen schlägt sich ein Leben lang in niedrigeren Pensionen nieder und das führt zu Altersarmut, besonders bei Frauen. Der Equal Pension Day, also der Tag der Lohngerechtigkeit, fiel in Österreich 2023 auf den 4. August. An diesem Tag haben Männer im Schnitt bereits so viel Pension bekommen, wie Frauen erst am Jahresende bekommen haben werden. EU-weit lag die Pensionslücke in den letzten Jahren durchschnittlich bei 30,3 Prozent, Österreich gehört laut Eurostat mit einer Lücke von 35,5 Prozent zu den Ländern mit den höchsten Pensionsunterschieden zwischen Männern und Frauen.
… und dagegen
- Das Modell basiert auf dem Gedanken, dass ein Elternteil mehr zu Hause bleibt als der andere. In der Regel sind das Frauen und damit wird diese gesellschaftliche Vorstellung noch verfestigt.
- Bei Haushalten, wo beide wenig verdienen, hilft die Maßnahme nicht, weil hier die Ausgleichszulage greift. Das würde bedeuten, dass die Monatspension der Frauen gleich hoch bleibt und nur der Differenzbetrag zwischen (höherer) Eigenpension und Ausgleichszulagenrichtsatz sinkt.
- Es gibt noch Unklarheiten, wie verschiedene Lebensbiografien geregelt werden sollen, z.B. Scheidung oder eine Frau hat Kinder mit unterschiedlichen Vätern oder ein Mann hat Kinder mit unterschiedlichen Müttern. Hier müssten Regelungen gefunden werden.
Gemeinsam zu neuen Rollenbildern beitragen
Um die bestehende Altersarmut bei Frauen zu ändern, bedarf es vieler Maßnahmen: gleicher Lohn für gleiche Arbeit und verpflichtende Lohntransparenz, flächendeckende Kinderbetreuungsplätze, partnerschaftliche Elternteilzeitmodelle, verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Das Pensionssplitting kann daher nur eine Maßnahme von vielen sein, denn Elternschaft steckt hierzulande immer noch häufig in alten geschlechterspezifischen Stereotypen fest. Jedes Mal, wenn das Gespräch auf Themen wie Elternkarenz, fair aufgeteilte Kinderbetreuung oder eben Pensionssplitting kommt, könnten Bewusstsein und Akzeptanz für andere gesellschaftliche Rollenbilder gefördert werden. Natürlich ist an erster Stelle die Politik gefragt, faire Rahmenbedingungen für Mütter und Väter gesetzlich zu verankern. Jedoch könnten Unternehmen im Alltag ebenso zu mehr Akzeptanz beitragen, sie sind ja direkt an der Schnittstelle zwischen Beruf und Elternschaft.