So war es bisher
Bis jetzt haben Sie das Lohnsummenverfahren für die Übermittlung der Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Dienstnehmer angewendet. Dabei wird jeden Monat die Gesamtsumme für alle Beschäftigten je Beitragsgruppe übermittelt. Nur einmal pro Jahr wird jeder einzelne Dienstnehmer namentlich mit seiner Beitragsgrundlage angeführt. Der Abgleich der gemeldeten Gesamtsummen mit den Individualsummen erfolgt durch den SV-Träger im Nachhinein für das abgelaufene Jahr.
Die Ziele des neuen Meldewesens
Die mBGM ersetzt das alte Lohnsummenverfahren und die Beitragsgruppen. Damit soll ein zukunftssicheres, ausbaufähiges Meldesystem geschaffen werden, das Ihnen als Dienstgeber auch weniger Arbeit macht. Denn aufgrund zahlreicher gesetzlicher Änderungen sind Anzahl und Komplexität der Beitragsgruppen fast unüberschaubar geworden.
Die Administration wird vereinfacht, indem künftig weniger Meldungen erforderlich sind und Daten nicht mehrfach gemeldet werden müssen.
Bei der Berechnung der Pension liefert auch die mBGM die Grundlage. Dank aktueller Individual-Daten entstehen auch bei unterjährigem Pensionsantritt keine Nachverrechnungen.
Das ist neu ab 1. Jänner 2019
Vereinfachtes Tarifsystem: Das Tarifsystem der mBGM ist modular aufgebaut und besteht aus drei Bausteinen, so können künftige gesetzliche Änderungen leicht integriert werden:
- Beschäftigtengruppe
- Ergänzung (z.B. Nachtschwerarbeitsbeitrag)
- Ab- oder Zuschläge (z.B. Beitragsentlastung für Neugründer)
Betrachten wir einen Vergleich der Meldungen am Beispiel eines Arbeiters „Normalfall“. So haben Sie bis jetzt nach dem Beitragsgruppenschema gemeldet:
(1) Beitragsgruppe=A1
(2) Arbeiterkammerumlage=J
(3) Wohnbauförderung=J
(4) IE‐Zuschlag=J
(5) Schlechtwetterentschädigungsbeitrag=N
(6) Nachtschwerarbeitsbeitrag=N
Und so lautet künftig Ihre wesentlich reduzierte Meldung nach dem neuen Tarifsystem:
(1) Arbeiter (EFZ‐Anspruch)
Nur mehr eine Meldung: Bis jetzt haben Sie an die Sozialversicherung monatlich den Gesamtbetrag pro Beitragsgruppe gemeldet, etwa für Ihre Angestellten aus D1 die Summe von EUR 100.000.- Am Jahresende mussten Sie mit zusätzlichen Meldungen alle Ihre Angestellten namentlich mit SV-Nummern und monatlichen Beträgen und den Jahressummen aufschlüsseln.
Mit Inkrafttreten der mBGM ändern sich Abrechnung und Berechnung. Sie melden jeden Mitarbeiter einzeln monatlich mit seiner Beitragsgrundlage; und Sie führen jeweils auch die Besonderheiten an, wie etwa geringfügiges Einkommen oder den Start-Up Bonus für ein neu gegründetes Unternehmen. Die namentliche Meldung am Jahresende entfällt daher, weil für jeden Mitarbeiter schon alle Daten monatlich aufgeschlüsselt beim SV-Träger vorliegen.
Clearingsystem ermöglicht zeitnahe Korrekturen
Das bekannte Programm ELDA für den sicheren Datenaustausch nützen Sie weiterhin für Ihre Meldungen. Diese werden jedoch sofort beim Eingang automationsunterstützt überprüft. Wird eine Differenz oder Unklarheit festgestellt, so erhalten Sie aus der neuen Clearing Datenbank gleich eine Rückmeldung; mühseliger Schriftverkehr oder Telefonate im Nachhinein bleiben Ihnen erspart.
Wir sind für Ihre Fragen da – Seminarreihe mBGM
Die mBGM erfordert aufgrund ihrer tiefgreifenden Änderungen rechtzeitige Maßnahmen. Es geht um zahlreiche Prozesse und in erster Linie um die Lohn-Software, die angepasst werden muss. Im nächsten Blog unserer Serie zur mBGM zeigen wir Ihnen, wie Sie sich als Lohnverrechner auf das neue Meldesystem optimal vorbereiten.
Lohnverrechnung ist Vertrauenssache. Unsere HR-Experten haben daher frühzeitig Informationen gesammelt, Tests durchgeführt und die gesetzlichen Änderungen in der Lösung Sage DPW umgesetzt. Dieses Wissen geben wir im Rahmen unserer Seminare an Sie weiter.