Künftig wird verstärkt kontrolliert

Arbeitnehmer die zu wenig Lohn erhalten sowie ungleicher Wettbewerb – das sind die unerwünschten Konsequenzen von Lohn- und Sozialdumping. Wir informieren Sie über Gesetzeslage, Kontrollorgane, Strafhöhen und potenzielle Fehlerquellen.

Die gerade erst erfolgte Razzia von rund 60 Beamten der Finanzpolizei bei Amazon im Verteilzentrum Großebersdorf brachte das Thema Lohn- und Sozialdumping wieder in die Schlagzeilen. Der Online-Handel lebe von einem Geflecht an Sub-Sub-Firmen, in denen die Verantwortung meist an das schwächste Glied, den Fahrer abgegeben werde; die einzelnen Zusteller müssten bis zu 250 Pakete am Tag liefern, bei einem 8-Stunden-Tag sei das ein Paket alle zwei Minuten, berichtet das Portal „futurezone“ in einer Recherche über die Paketbranche. Doch das ist nicht die einzige Branche, auch die Bauwirtschaft oder die Billigflieger geraten bezüglich Lohn- und Sozialdumpings in die Schlagzeilen.

Begriffsdefinition

Lohndumping: Dem Arbeitnehmer wird zu wenig bezahlt, d.h. es wird ihm das ihm laut Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt vorenthalten, inklusive aller Bestandteile, also zusätzlich zur Entlohnung für die Normalarbeitszeit und dem Überstundengrundlohn alle Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen.

Sozialdumping: Länder mit niedrigerem Lohnniveau oder niedrigeren Lohnnebenkosten (meistens aufgrund geringerer Sozialleistungen) können Güter billiger produzieren und haben damit einen Exportvorteil.

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

Lohn- und Sozialdumping sind sozialpolitisch unerwünscht, ebenso schaffen sie ungleichen Wettbewerb zwischen Unternehmen und sind oft der Grund, warum inländische Firmen protektionistische Maßnahmen vom Staat fordern.

In Österreich sorgt das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) für Lohnkontrolle und fairen Wettbewerb. Die Maßnahmen dienen dem Schutz des in Österreich geltenden arbeitsrechtlichen Niveaus und sollen

  • gleiche Lohnbedingungen für alle in Österreich tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichern.
  • einen fairen Wettbewerb zwischen inländischen Unternehmen sowie zwischen inländischen Unternehmen und Unternehmen ohne Sitz in Österreich ermöglichen.

Wer kontrolliert den Mindestlohn

Zur Vermeidung von Lohndumping wird kontrolliert, ob den Arbeitnehmern der nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Mindestlohn bezahlt wird. Die Kontrolle erfolgt

  • Für Arbeitnehmer, die in Österreich sozialversichert bzw. Ihren gewöhnlichen Arbeitsort haben, durch den Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB).
  • Für nach Österreich überlassene oder entsandte Arbeitnehmer durch das “Kompetenzzentrum Lohn- und Sozialdumping Bekämpfung”. Dieses ist bei der Österreichische Gesundheitskasse eingerichtet. Die Ermittlungen an der Arbeitsstelle werden durch die Finanzpolizei durchgeführt.
  • In der Bauwirtschaft ist auch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zur Kontrolle und Anzeige berechtigt.

Bei Unterentlohnung erstellt die kontrollierende Stelle eine Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.

Hohe Strafen

Wird zu wenig Entgelt gezahlt, aber auch wenn ausländische Arbeitgeber es unterlassen eine Entsendung oder Überlassung zu melden, sowie bei Vereitelung der Kontrolle oder Nichtbereithalten der Lohnunterlagen drohen empfindlich hohe Verwaltungsstrafen. Einige Beispiele:

  • Bei Unterentlohnung von höchstens drei Arbeitnehmern: 1.000 bis 10.000 Euro pro Arbeitnehmer, im Wiederholungsfall 2.000 bis 20.000 Euro
  • Bei Unterentlohnung von mehr als drei Arbeitnehmern: 2.000 Euro bis 20.000 Euro pro Arbeitnehmer, im Wiederholungsfall 4.000 bis 50.000 Euro
  • Dieselben Sätze gelten bei Nichtbereithaltung der Lohnunterlagen
  • Bei Vereitelung der Kontrolle: 1.000 bis 10.000 Euro, im Wiederholungsfall 2.000 bis 20.000 Euro

Achten Sie auf folgende Fehlerquellen

Überprüfungen finden regelmäßig und verstärkt statt, daher müssen Unternehmen achten, folgende Fehlerquellen zu vermeiden:

Lohnunterlagen umfassen nicht nur direkt mit der Lohnverrechnung verknüpfte Belege wie Lohnzettel, Arbeitszeitaufzeichnungen oder Urlaubskartei, sondern auch indirekte Belege wie Werkverträge oder Honorarabrechnungen.

Auf den richtigen Kollektivvertrag und die richtige Einstufung des Mitarbeiters ist zu achten, denn das hat Auswirkungen auf Lohnhöhe und Sonderzahlungen.

Geleistete Überstunden müssen korrekt abgegolten werden.

Kontrollen im Sinne des Wirtschaftsstandortes

Generell halten sich die heimischen Unternehmen an die Vorschriften, stellt der Wirtschaftsbund in einer aktuellen Aussendung zum Thema „Stärkere Kontrollen gegen Lohn- und Sozialdumping“ fest. Aber für internationale Konzerne müssten die gleichen Regeln gelten wie für Familienbetriebe. Die Summe der Geldstrafen, die gegen ausländische Unternehmen wegen Sozialdumping rechtskräftig verhängt wurden, sei drei Mal so hoch, wie gegen österreichische Betriebe.

Auch der Handelsverband sieht dringenden Handlungsbedarf speziell im Bereich der Leiharbeit, sichtbar am Beispiel Amazon in Niederösterreich. Lohn- und Sozialdumping verzerre den Wettbewerb auf Kosten der Arbeitnehmer und schade dem Wirtschaftsstandort Österreich.

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