Karriere und Kinder für Mütter und Väter

Arbeit reduzieren bzw. verschieben: Lesen Sie über wichtige gesetzliche Änderungen und woran es in Österreich noch hakt.

Vieles spricht für Teilzeit beider Eltern

Ein Kind oder mehrere sind da und nun gilt es für die junge Familie, Jobs und die Kleinen im Alltag zu managen. Eine große Herausforderung! Am besten gelingt sie, wenn Mütter und Väter sich die Kinderbetreuung gerecht teilen und dazu ist die Elternteilzeit ein geeignetes Instrument. Sie ermöglicht beiden Elternteilen, ihre Kinder heranwachsen zu sehen und bei wichtigen Entwicklungsschritten dabei zu sein. Gleichzeitig bringt Elternteilzeit Abwechslung, indem zwischen der Kinderwelt zu Hause und der Arbeitswelt mit Kolleginnen und Kollegen gewechselt werden kann. Ganz wichtig ist der Aspekt, dass die Karriere weiterverfolgt wird und natürlich auch das Einkommen höher ist – denn das wirkt sich am Ende des Tages auf die Pension aus.

In Österreich ist der geschlechtsspezifische Unterschied in der Pensionshöhe im Vergleich mit anderen EU-Ländern einer der größten: Pensionen von Frauen sind um 35,5% niedriger als die von Männern (Eurostat 2022). Der Grund sind Karenzzeiten und lange Teilzeitphasen der Mütter. Dieser eklatante Nachteil für Frauen kann und sollte mit einer fairer geteilten Elternteilzeit verringert werden.

Mit der Elternteilzeit können Arbeitnehmende:

  • Arbeitsstunden reduzieren,
  • Arbeitsstunden verschieben, etwa um das Kind rechtzeitig vom Kindergarten abholen zu können,
  • oder auch beides.

In dieser Zeit gilt ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Wichtige gesetzliche Neuerungen, die Sie kennen sollten

Ab dem 1.11.2023 hat sich einiges geändert. Die Elternteilzeit kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden, für maximal 7 Jahre. Davon werden die Zeiten des Beschäftigungsverbotes sowie der Karenz abgezogen. Das Höchstausmaß entfällt, wenn kein Rechtanspruch auf Elternteilzeit besteht.

Neu ist die Begründungspflicht seitens des Arbeitgebers, wenn die Elternteilzeit abgelehnt wird. Der Motivkündigungsschutz bei Elternteilzeit nach dem 4. Lebensjahr des Kindes wurde ebenfalls verschärft. Auch in diesem Fall kann eine schriftliche Begründung seitens des Arbeitnehmenden verlangt werden.

Ausführliche Informationen zur Elternteilzeit bieten das USP, die Arbeiterkammer und das Arbeitsministerium.

Väterbeteiligung fördern

Elternteilzeit steht – so wie es die Bezeichnung sagt – Müttern und Vätern zu. Dennoch nennen 39,5% der Frauen als Hauptgrund für ihre Teilzeiterwerbstätigkeit ihre Betreuungsaufgaben, das hat die Arbeitskräfteerhebung der Statistik Austria ergeben. Eine Integral Studie besagt, dass bei Väterbeteiligung noch Luft nach oben sei: Nahezu allen befragten Vätern mit Kindern unter 14 Jahren waren Papamonat (91%), Karenz (86%) und Kinderbetreuungsgeld (80%) bekannt. 77% wissen über die Möglichkeit zur Elternteilzeit Bescheid und weitere 76% über die Pflegefreistellung.

Vom Wissen zum Tun ist aber hierzulande ein weiter Weg, denn: 31% der befragten Väter nutzen die Pflegefreistellung, 23% gehen in Karenz, 14 % wählen den Papamonat. Aber nur 9% nutzen die Möglichkeit, Arbeitsstunden im Rahmen der Elternteilzeit zu reduzieren. Befragt nach den Gründen, warum Väterbeteiligungsangebote nicht genutzt werden, stehen an erster Stelle finanzielle Aspekte. Zugleich sagen 24% der Väter, dass es im Unternehmen nicht üblich ist und weitere 13% haben Angst vor negativen beruflichen Konsequenzen. Zusätzlich zur politischen Pflicht, die Kinderbetreuung gesellschaftlich aufzuwerten, sollten demnach auch Unternehmen ihrer gesellschaftlichen Aufgabe nachkommen und die Väter in der Belegschaft ermutigen, dass sie sich aktiv um ihre Kinder kümmern können.

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