Am 21. Oktober 2021 wurde im Bundesrat die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz beschlossen. Diese wurde zwar bereits von manchen Unternehmen mit der Begründung gehandhabt, dass sie ihre Fürsorgepflicht für die Belegschaft wahrnehmen müssen. Jedoch sie befanden sich in einer Grauzone, so gab es in manchen Fällen Beschwerden bezüglich der Einschränkung der persönlichen Freiheit, außerdem musste eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Mit der neuen Covid Maßnahmenverordnung gibt es nun die gesetzliche Grundlage, das heißt, Unternehmen müssen 3G am Arbeitsplatz einführen.
Was bedeutet 3G am Arbeitsplatz?
- Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss ab 1. November 2021 geimpft, genesen oder getestet sein. Das betrifft jedoch nur jene Arbeitskräfte, die physisch in Kontakt mit anderen Personen kommen, sei es intern oder extern.
- Welche Art von Test gefordert ist, wird in der jeweils aktuellen Covid Maßnahmenverordnung festgelegt. Den derzeitigen Stand finden Sie hier.
- Für die Einhaltung der Maßnahmen sind beide Seiten verantwortlich, also Dienstgeber und Belegschaft.
- Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist, d.h. wenn jemand keinen 3G-Nachweis hat, so kann mit FFP2 Maske gearbeitet werden.
- Der 3G-Nachweis entbindet am Arbeitsplatz von der Maskenpflicht.
- Die Kontrolle muss durch den Dienstgeber (stichprobenartig) erfolgen.
- Weigert sich jemand, den 3G-Nachweis zu erbringen, so hat der Dienstgeber das Recht, den Zutritt zum betrieblichen Arbeitsplatz zu verwehren und in der Folge auch kein Gehalt/Lohn auszubezahlen.
- Home-Office ist als Alternative möglich. Wenn aber im Unternehmen beispielsweise die Regel gilt, dass 2 Tage pro Woche im Büro gearbeitet werden muss, so ist für diese 2 Tage ein 3G-Nachweis zu erbringen.
- Wenn ein Dienstgeber Arbeiten ohne 3G-Nachweis toleriert und dies bei einer Kontrolle entdeckt wird, so drohen empfindliche Strafen: Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter muss bis zu EUR 500 Strafe zahlen, der Dienstgeber zahlt bis zu EUR 3000.
Wie können Sie Sage DPW nutzen, um die Kontrolle zu vereinfachen?
Bitte beachten Sie, dass eine digitale Speicherung jeglicher Daten in Sage DPW eigenverantwortlich vorgenommen wird und dem aktuellen Stand der Gesetzgebung entsprechen muss.
Mithilfe der Evidenzen können Sie sich die Kontrolle der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz erleichtern.
Durch die Definition von 2 Evidenzen, z.B.:
- „3G Testbefreit“ (Genesen bzw. Geimpft) und
- „3G Testnachweis“ (Getestet)
die Sie den jeweiligen Dienstnehmer zuordnen, haben Sie folgende Vorteile:
- Sie sehen, welche Dienstnehmer einen Testnachweis erbringen müssen (3G Testnachweis).
Weiters können Sie diese Info auch den jeweiligen Vorgesetzten/AL zuordnen (nur bei Sage WEB) möglich. - Sie bekommen eine Erinnerung, wenn die Testbefreiung der Dienstnehmer (3G Testbefreit)
abläuft. Die Fristen finden Sie in der aktuellen Covid Maßnahmenverordnung.
Eine detaillierte Beschreibung, wie Sie die Evidenzen für 3G nützen können, finden Sie in unserer Wissenswelt.
Tipps zur Umsetzung von 3G am Arbeitsplatz
Die neue Regelung bringt mehr Sicherheit für die Belegschaft intern sowie auch im Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern. Allerdings bedeutet das auch einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der jedoch mit Softwareunterstützung erheblich reduziert werden kann.
- Nutzen Sie keine Excel-Listen, denn jede Arbeitskraft hat unterschiedliche Stichtage – hier können in langen unübersichtlichen Listen leicht Fehler passieren, das schadet der Sicherheit im Unternehmen, kann datenschutzrechtliche Probleme aufwerfen und außerdem Strafen nach sich ziehen.
- Nutzen Sie idealerweise softwareunterstützte Funktionen, die automatisch einen Erinnerungsalarm haben, so kann keine Frist übersehen werden.