Verfassungsgerichtshof ermöglicht divers, inter, offen und kein Eintrag
Intersexuelle Menschen, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig „männlich“ oder „weiblich“ ist, haben ein Recht auf eine ihrer Geschlechtlichkeit entsprechende Eintragung im Personenstandsregister oder in Urkunden, hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt. Die Entscheidung vom 15. Juni 2018 gründet auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wörtlich heißt es in dem Erkenntnis: „Art. 8 EMRK räumt daher Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung gegenüber männlich oder weiblich das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht ein, dass auf das Geschlecht abstellende Regelungen ihre Variante der Geschlechtsentwicklung als eigenständige geschlechtliche Identität anerkennen, und schützt insbesondere Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung.“
Wer nicht weiblich oder männlich ist, kann nun zwischen „divers“, „inter“, „offen“ und „keinem Eintrag“ im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) wählen; dabei sind auch Änderungen und Berichtigungen möglich.
Österreich ist in Europa eines der ersten Länder
Die rechtliche Anerkennung des dritten Geschlechts ist übrigens weltweit noch nicht sehr verbreitet. Eine Liste von Wikipedia zeigt Australien im Jahr 2003 als Vorreiter. Andere Länder folgten, wie der nordamerikanische Raum, Pakistan und Indien, in der EU sind es neben Österreich noch Dänemark, Deutschland, Niederlande und Malta.
Auswirkungen auf Unternehmen und speziell HR
Wenn Sie in Schriftstücken eine gendergerechte Ansprache verwenden, sind jetzt „Sehr geehrter Herr“ oder „Sehr geehrte Frau“ nicht mehr ausreichend. Für Unternehmen ist es wichtig, den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen, denn neben der rechtlichen Anerkennung wird damit auch die soziale Akzeptanz gefördert. Außerdem haben Mitarbeiter, genauso wie Externe, ein Recht darauf. Speziell die Personalabteilung ist gefordert, sich mit den nun geltenden Ansprache-Möglichkeiten auseinander zu setzen: in jedem Schreiben an Mitarbeiter oder Bewerber, in Stellenanzeigen, sowie bei Meldungen an Behörden oder Krankenkassen. Die Grundlage dafür bildet die Personaldatenbank und hier müssen IT-technisch die Voraussetzungen geschaffen werden, um die erweiterten geschlechtsspezifischen Angaben eintragen, bzw. ändern zu können.
Änderungen und neue Möglichkeiten in DPW
Die Personaldatenbank in Sage DPW wird gerade entsprechend adaptiert, um die Eintragung des dritten Geschlechts zu ermöglichen; ebenso werden entsprechende Auswertungen und Datenübergaben geändert. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen ab 5. Dezember 2020 zur Verfügung:
- Dateneingabe: In der Personaldatenbank können Sie in einem Scroll-down-Feld bei der Eingabe auswählen: männlich, weiblich, divers, inter, offen. Das Scroll-down-Feld ersetzt den ursprünglichen Radio-Button.
- Anrede: Sie haben einen eigenen Menüpunkt mit einer Liste von Anreden, wie „Sehr geehrte, Sehr geehrter, Guten Tag, Hallo …“ Dabei können Sie entscheiden, ob Sie beispielsweise alle Personen mit „Hallo“ anreden, oder nur jene mit einem Kennzeichen des dritten Geschlechts und die anderen weiterhin mit „Sehr geehrte“. Je nach Unternehmenskultur haben Sie hier eine Bandbreite, die frei wählbar ist.
- Meldungen an die KK: Die Krankenkasse erlaubt in den Meldungen an sie die zusätzlichen Möglichkeiten „divers“ und „offen“. Das wird von DPW bei der Datenüberleitung entsprechend berücksichtigt.
- Bewerbermodul: Wenn Kandidaten sich über DPW für eine Stelle bewerben, finden sie die Möglichkeiten „männlich, weiblich, divers, inter, offen und keine Angabe“ zur Auswahl vor. Heutzutage ist die Angabe des Geschlechts zumeist kein Pflichtfeld mehr, in manchen Ländern ist es auch gesetzlich so geregelt, dass es nicht abgefragt werden darf – überall dort ist das zusätzliche Merkmal „keine Angabe“ anwendbar.
- Auswertungen: Dort, wo das Geschlecht für eine Abfrage relevant ist, wurden auch die jeweiligen Reportings entsprechend nachgezogen. So gibt es in DPW z.B. eine Liste der Bewerber nach Geschlecht, in dieser wird jetzt auch das dritte Geschlecht ausgewiesen.
- Lohnverrechnung: Auch das Lohn-Modul von DPW wurde in sämtlichen Bereichen ergänzt, die die Lohnverrechnung betreffen. Das Geschlecht wirkt sich insbesondere auf die Pensionsberechnungen und Rückstellungen aus, die in DPW entsprechend angepasst worden sind. Zudem wurde eine neue TASY (Tarifsystem) Version veröffentlicht, in der die Geschlechter „M-männlich“ und „W-weiblich“ um „D-divers“ und „O-offen“ erweitert wurden. Im Zusammenspiel mit DPW wurde auch dies angepasst.
Gesetzliche Änderungen und Firmenkultur beachten
Die neuen Eingabemöglichkeiten sind in DPW alle einfach und praktisch zu bedienen. Durch die aktuellen Überarbeitungen haben Sie den Vorteil, dass die Software nun noch übersichtlicher ist.
Alle gesetzlichen Änderungen in Bezug auf das dritte Geschlecht werden von Sage DPW unterstützt. Was Meldungen an die Krankenkasse oder Lohnabrechnung betrifft, arbeiten Sie damit gesetzeskonform.
Zusätzlich bietet Ihnen DPW in der Ansprache jetzt neue Varianten, die Sie je nach Firmenkultur nützen können – und das ist ein Thema, dem sich HR widmen sollte: Wie möchten Sie sprachlich ein Zeichen setzen? Wie möchten Sie erreichen, dass sich alle angesprochen fühlen? Denn jedes Schreiben, selbst automatische E-Mail-Benachrichtigungen, sind eine Botschaft und Visitenkarte, sowohl innerhalb Ihres Unternehmens als auch nach außen.